Pressemitteilung: Tobias B. Bacherle und Konstantin von Notz zur Einigung im LIBE-Ausschuss zur “Chatkontrollen”-Verordnung

Zur Einigung der Berichterstatter*innen im Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE) des Europäischen Parlaments über die Verordnung zur „Prävention und Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern“ erklären Tobias B. Bacherle, Obmann im Digitalausschuss, und Konstantin von Notz, Stellvertretender Fraktionsvorsitzender:

Tobias B. Bacherle:
„Es ist ein großartiger Erfolg, dass sich die zuständigen Berichterstatter*innen im federführenden LIBE-Ausschuss glasklar für die Wahrung fundamentaler Grundrechte im digitalen Raum und für effektive Instrumente zum Schutz von Kindern im Netz geeinigt haben. Der nächste Etappensieg gegen die Chatkontrolle ist damit geschafft! Es ist auch dem Einsatz einer sehr engagierten Zivilgesellschaft zu verdanken, dass zunehmend Rationalität in die Debatte einzieht. Wir begrüßen das Bekenntnis zum Schutz durchgehender Ende-zu-Ende-Verschlüsselungen bei gleichzeitiger Ermöglichung zielgerichteter, richterlich angeordneter Durchsuchungen bei konkretem Tatverdacht und die Schaffung einfacher Meldemöglichkeiten, an denen es bis heute viel zu oft mangelt.“

Konstantin von Notz:
„Die Einigung der Berichterstatter*innen des LIBE-Ausschusses des Europäischen Parlaments ist auch ein wichtiges Signal für die weiteren Verhandlungen über die Verordnung im Ministerrat. Die Positionierung im LIBE-Ausschuss stärkt all denjenigen den Rücken, denen es auf nationaler Ebene darum geht, auch im Rat entsprechende Korrekturen des Kommissionsentwurfs zu erzielen. Die Bundesregierung und Nancy Faeser als federführend zuständige Ministerin müssen nun sehr entschlossen weiter dafür kämpfen. Die Kommission ist einmal mehr aufgefordert, anzuerkennen, dass der bisherige Entwurf Grundrechte gefährdet und den Blick auf die dringend notwendige Effektivierung der Bekämpfung sexualisierter Gewalt unnötig verstellt.“