Paragraf 219a ist Geschichte!

Endlich! Wir haben es geschafft – Paragraf 219a ist Geschichte! Der Bundestag hat heute die Aufhebung von §219a beschlossen. Das bringt die schon lange überfällige Rechtssicherheit für Ärzt:innen und alle schwangeren Personen, die Zugang zu fachliche fundierten Informationen für eine Abtreibung benötigen. Wir Grünen haben uns seit Jahren vehement für die Streichung von §219a eingesetzt, einfach weil die Selbstbestimmung von Frauen* über ihr eigenes Leben und ihren eigenen Körper im 21. Jahrhundert selbstverständlich sein sollte!

Die Streichung war notwendig und überfällig. Denn Ärzt:innen, die Informationen über Schwangerschaftsabbrüche zur Verfügung stellten, mussten strafrechtliche Sanktionen fürchten. Außerdem: Medizinische Informationen sind keine „Werbung“. Die Bezeichnung ist einfach stigmatisierend und belastend für die Ärzt:innen und für ungewollt Schwangere.

Als nächstes heißt es dann: Dringend etwas an der unzureichenden medizinischen Versorgungslage bei Schwangerschaftsabbrüchen ändern. In BaWü nehmen nur ca. 15 Kliniken Abbrüche vor, in unserem Wahlkreis gibt für ungewollt Schangere gar keine Möglichkeit einen Abbruch vornehmen zu lassen. Die Koalition wird in diesem Jahr die Kommission für reproduktive Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin einsetzen, um insbesondere auch Möglichkeiten zu prüfen, den Schwangerschaftsabbruch außerhalb des Strafgesetzbuches zu regeln.

Außerdem muss weiterhin und mehr gegen gegen Gewalt und Bedrohung gegenüber Ärzt:innen vorgegangen werden, die Schwangerschaftsabbrüche betreuen und durchführen. Mein Dank gilt auch ganz klar der starken Aufklärungsarbeit von Aktivist:innen und Ärzt:innen wie Kristina Hänel (Twitter: @haenel_kh)!