Pressemitteilung zum Fachkräfteeinwanderungsgesetz

Am gestrigen Montag haben sich die Koalitionspartner auf ein neues Fachkräfteeinwanderungsgesetz und Aus- und Weiterbildungsgesetz geeinigt. „Dieses Gesetzesvorhaben ist ein wichtiger Schritt, um die Einwanderung von Fachkräften zu erleichtern und die Aus- und Weiterbildung junger Menschen zu fördern“, erklärt der Bündnisgrüne Bundestagsabgeordnete Tobias B. Bacherle. In dem Ergebnis sieht er eine klare Grüne Handschrift. Seine Partei habe seit langem auf vereinfachte, international konkurrenzfähige Regelungen für internationale Fachkräfte geworben. Auch bei seinen Besuchen bei Betrieben und der Handwerkskammer im Wahlkreis sei immer wieder deutlich geworden, dass der Fachkräftemangel zu den größten Herausforderungen für die Zukunft aber auch in der Gegenwart zählt. 
Auch etablierte Technologieunternehmen wie IBM aus Ehningen würden von dem neuen Gesetz profitieren. „Digitale Spitzenforschung und Innovation braucht vereinfachte Verfahren, um internationale Fachkräfte zu gewinnen. Wenn wir bei den rasanten Entwicklungen im Digitalbereich Schritt halten wollen, sind wir darauf dringend angewiesen“, betont Bacherle. „Die Frage, warum wir den Arbeitsmarktzugang für Menschen, die hier arbeiten wollen, so schwer machen, konnte vor diesem Hintergrund niemand beantworten. Weder für die Einwanderung noch in Bezug auf Menschen, die sich bereits in Deutschland aufhalten“, so der Böblinger Abgeordnete weiter.

Eine der zentralen Neuerungen des Gesetzes betrifft das Einwanderungsrecht für Fachkräfte. Durch die Öffnung des Einwanderungsrechts für Menschen, die auf anderen Wegen nach Deutschland gekommen sind, wird es für qualifizierte Arbeitskräfte möglich, ihren Aufenthaltsstatus zu wechseln und so besser in die deutsche Gesellschaft integriert zu werden. Dieser sogenannte Spurwechsel von Arbeitskräften im Inland ermöglicht eine gesellschaftliche Teilhabe, fördert die Integration und entlastet gleichzeitig die Kommunen und Ausländerbehörden. 

Ein weiterer wichtiger Schritt ist die Ermöglichung des “Zweckwechsels”. Bisher mussten Einreisen nach Deutschland immer mit einem Visum erfolgen, bei dem der Zweck eindeutig bestimmt war. Diese Hürde wird nun abgebaut, um Fachkräften möglichst zeitnah den Zugang zum Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Dadurch können sie schnellstmöglich ihre Fähigkeiten in Deutschland einbringen.

Besonders erfreulich nennt Bacherle die Verbesserungen für Auszubildende. Zukünftig sollen Auszubildende im Alltag nicht mehr aufgrund ihrer Duldung diskriminiert werden. Die bisherige Ausbildungsduldung wird deshalb in einen Aufenthaltstitel umgewandelt. So sollen langfristig bessere Perspektiven sowohl für die Auszubildenden als auch für die Arbeitgeber entstehen. „Wer hier eine Ausbildung macht, braucht Sicherheit und natürlich eine Integrations- und Bleibeperspektive“, so Bacherle. „Dies wird nun geschaffen“

Darüber hinaus werden auch Hürden für die Einwanderung generell abgebaut, um Behörden zu entlasten und den Ankommenden ein angenehmes Willkommensgefühl zu vermitteln. Maßnahmen wie der Familienmitzug, schlankere Verfahren und die verstärkte Kooperation mit Außenhandelskammern tragen den Wünschen der Wirtschaft und der Zivilgesellschaft Rechnung.

Bacherle zeigt sich zufrieden mit dem neuen Gesetzespaket und betont, dass die Grünen damit einen bedeutenden Beitrag zur Gestaltung einer offenen und zukunftsorientierten Einwanderungspolitik leisten. „Deutschland bekommt jetzt endlich ein Einwanderungsgesetz, das dem internationalen Wettbewerb um Fach- und Arbeitskräfte gerecht wird und dazu beiträgt, unseren Wohlstand und unsere Sozialsysteme in Zukunft zu erhalten“, sagt Bacherle.