Fachgespräch zu KI und Urheberrecht

Welche Daten werden eigentlich genutzt, um KI zu trainieren und was heißt das fürs Urheberrecht? Wer haftet – User, KI oder keiner von beiden? Klar ist, dass es, um KI zu trainieren, erst einmal eine Grundlage an Daten braucht – häufig sind dies jedoch urheberrechtlich geschützte Daten, die oftmals nicht vergütet werden.

Wie können also faire Vergütungsmodelle aussehen, die Kreativschaffende an Gewinnen beteiligen, aber auch internationale Wettbewerbsfähigkeit sichern? Genau dieser Schnittstelle haben wir uns diese Woche in einem Fachgespräch gewidmet: Gemeinsam mit Mdb-Kolleg*innen aus Kultur und Medien Awet Tesfaiesus und Erhard Grundl sowie Digitalem Tabea Rößner und Maik Außendorf.

Ein großes Highlight war natürlich die bereichernde Expertise von Lucie Flek von der Uni Bonn, juristischer Expertise von Rechtsanwältin und General Counsel bei Wikimedia, Till Jäger und Jan Nordemann sowie Justitiarin der VG Bild-Kunst Anke Schierholz und der Geschäftsführerin der Initiative Urheberrecht Katharina Uppenbrink. Vielen Dank für die vielseitige Expertise und die verschiedenen Blickwinkel!

Die Diskussion war auch ein wunderbarer Auftakt, in der wir konkrete Konsequenzen für KI und Urheberrecht besprochen haben, an die wir vertieft auf der KI-Konferenz am 19. April anknüpfen werden.