Berlin, den 18.03.2025
Persönliche Erklärung zu TOP1a Gesetzesentwurf der SPD und CDU/CSU Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Art. 109,155,143a) von Tobias B. Bacherle MdB
Das Verfahren der heute zur Abstimmung stehenden Grundgesetzänderung ist der Tragweite der Entscheidung nicht angemessen. Als Abgeordneter des 20. Deutschen Bundestags sehe und mahne ich die Notwendigkeit von weiteren, erhöhten Ausgaben für unsere Sicherheit in Anbetracht der geopolitischen Weltlage seit Monaten und Jahren an. Hierfür fiskalpolitische Spielräume zu schaffen und die notwendigen Ausgaben auch aus Krediten zu finanzieren, halte ich für sinnvoll und richtig. Diese Notwendigkeit ist jedoch keine akute und neue Entwicklung, insbesondere nichts, was sich seit dem 23. Februar maßgeblich verändert hätte. Insbesondere als ausscheidende Abgeordnete hätte ich ein besonnenes und geordnetes Verfahren zur Reform der Schuldenbremse vor der Bundestagswahl oder nach der Konstituierung des 21. Deutschen Bundestages bevorzugt. Auch jetzt wäre eine Entkopplung der sicherheitspolitisch eilenden Ausgaben von anderen haushalterischen Aspekten möglich und sinnvoll gewesen.
Darüber hinaus ist die Geschwindigkeit des Verfahrens gerade bei einer Verfassungsänderung bedenklich. Innerhalb von einer Woche mit Sondersitzungen der Ausschüsse am Wochenende wurden Änderungen von enormer Tragweite durch das Parlament gebracht. Gerade zur Bewertung langfristiger Auswirkungen des Gesetzesentwurfs und für den Raum für gesellschaftliche Auseinandersetzung wäre mehr Zeit zur Beratung sinnvoll gewesen.
Aufgrund einer Abwägung der Folgen mangelnder finanzieller staatlicher Ressourcen in den kommenden Monaten und Jahren, insbesondere angesichts der dramatischen Sicherheitslage Europas in Anbetracht der imperialistischen und totalitären Bestrebungen und Bedrohungen autoritärer Regime, lässt meine Verantwortung gegenüber unserem Land und unserer Freiheit, den verfahrensbedingten Bedenken zum Trotz, nur eine Zustimmung zu.
Tobias B. Bacherle